Als Mitarbeiter*in der Evangelischen Grundschule Babelsberg bin ich in besonderer Weise verpflichtet, Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen. Mein Handeln ist an folgenden Grundsätzen ausgerichtet, die ich beachten und verbindlich einhalten werde: Die mir anvertrauten Kinder haben das Recht auf eine ‚sichere‘ Einrichtung. Ich setze mich für ihren bestmöglichen Schutz ein und werde keine offenen und subtilen Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen an Kindern und Jugendlichen wissentlich vornehmen bzw. wissentlich zulassen oder dulden. Diese können sein:
• Psychische Gewalt/Verbale Gewalt (herabsetzen, abwerten, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen, Nähe-Entzug, angstmachen, ablehnen)
• Physische Gewalt/Körperliche Gewalt (schlagen, festhalten, schütteln, stoßen)
• Diskriminierung, Rassismus • Sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung
• Machtmissbrauch
• Digitale Gewalt in unterschiedlichen Medien
• Ausnutzung von Abhängigkeiten
Ich beziehe gegen diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges und sexistisches Verhalten aktiv Stellung und greife sofort ein. Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der die Vermutung auf ein Fehlverhalten durch Mitarbeitende nahe legt, teile ich dies unverzüglich meiner/meinem unmittelbaren Vorgesetzten mit bzw. halte ich Rücksprache mit meinen Kolleg*innen (Anke Tritschler ist hier Ansprechpartnerin) und nehme jede Bedenken ernst. Die Wege und Ansprechpersonen bei meinem Träger finde ich im Schutzkonzept, das mir bekannt ist und im Ordner Kinderschutz zu finden ist. Darin sind weitere Anlaufstellen genannt, an die ich mich bei Bedarf wende. Mein pädagogisches Handeln ist transparent und nachvollziehbar und entspricht fachlichen Standards. Dabei orientiere ich mich an den Bedürfnissen der Kinder und arbeite mit den Sorgeberechtigten partnerschaftlich zusammen.
Allgemein:
• Wir sind uns der räumlichen und strukturellen Besonderheiten der Einrichtung bewusst und legen darauf besonderes Augenmerk. Wir achten auf Ecken, Nischen und sprechen unbekannte Personen direkt an.
• Vertrauliche Einzelgespräche bzw. Einzelförderung finden in dafür geeigneten, von außen einsehbaren Räumen statt. Niemals schließen sich Mitarbeitende und Kinder dazu in einen Raum ein. Unsere Türen im großen Haus haben Glasfenster, wodurch die Räume immer einsehbar sind.
• Ich spreche bei Bedarf, zum Beispiel in aktuellen Situationen wie Streitigkeiten oder auch Themen, die medial sehr präsent sind, mit den Kindern darüber, was Nähe und Distanz, das Recht „Nein“ zu sagen und das Recht über körperliche Selbstbestimmung bedeutet.
• Ich gebe Rückmeldungen an die zuständigen Klassenpädagog*innen, wenn das betroffene Kind nicht in meiner Klasse ist.
• Ich orientiere mich in meiner Arbeit jederzeit an den Grundsätzen der Nicht-Diskriminierung, Gewaltfreiheit und Menschenwürde.
• Ich habe die Bereitschaft, an Supervision, Intervision, gemeinschaftlicher Reflexion und ähnlichen Maßnahmen teilzunehmen
• Ich habe die Bereitschaft mich in meinem Aufgabenbereich weiterzubilden, d. h. ich habe die Bereitschaft, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen und meine Fertigkeiten und mein Fachwissen zu überprüfen und zu erweitern. Ich halte mich an die Vorgaben bzw. professionelle Standards meines Trägers und meiner Einrichtung und bin bereit, an deren Weiterentwicklung mitzuarbeiten.
• Ich sehe mich selbst als Vorbild was Gewaltfreiheit, gewaltfreie Kommunikation und Respekt angeht.
• Falls ich wahrnehme, dass Praktikant*innen oder andere temporär Beschäftigte in der Schule Probleme haben, Nähe und Distanz angemessen einzusetzen, gehe ich in das Gespräch mit diesen Personen und biete Hilfestellung an auch auf Grundlage des Verhaltenskodex für Praktikant*innen.
Adultismus:
• Ich bin mit darüber bewusst, dass viele Kinder gelernt haben, den Worten von Erwachsenen mehr zu glauben als den eigenen Gefühlen. In meinen Interaktionen und in kritischen Situationen bin ich mir dessen stets bewusst.
• Ich wähle im Gespräch mit Kindern immer eine respektvolle Sprache und verzichtet auf degradierende, negativ und entwicklungsunangemessene veralbernde oder andere negativ konnotierte Begriffe.
• Kinder haben das Recht auf Mitsprache.
Haltung:
• Ich achte auf meine Grenzen und suche aktiv nach Hilfe, wenn ich spüre, dass etwas geschieht, was meine Grenzen überschreitet.
• Ich bin bereit, meine eigenen Werte und Erfahrungen zu reflektieren und bin mir bewusst darüber, dass sie meine Wahrnehmung und mein Verhalten prägen.
• Wenn ich etwas in der Schule wahrnehme, was mich alarmiert und mir Sorge bereitet, wähle ich einen angemessenen Weg, dem nachzugehen, indem ich mich z. B. mit jemandem aus dem Kollegium/Team austausche oder mich an die Leitung wende.
• Ich trage mit meinem Auftreten und meinen Verhaltensweisen dazu bei, dass keine Kultur der Grenzverletzung entsteht, indem ich aktiv werde, wenn ich Grenzverletzungen wahrnehme und selbst von grenzüberschreitendem Verhalten Abstand nehme.
• Ich weiß, dass meine kritischen Reaktionen jederzeit eintreten können und ich kenne meine typische Erstreaktion und kann mich in diesem Moment sammeln und zu (relativer) Ruhe zurück gelangen oder aus der Situation herausgehe und mir Unterstützung hole.
Fehlerkultur:
• Ich habe die Bereitschaft, fundierte und respektvoll geäußerte Kritik an meiner Arbeit anzunehmen.
• Ich habe ebenso den Mut und die Verantwortungsbereitschaft, Kritik auszusprechen.
• Ich weiß, dass Fehler menschlich sind und passieren können. Zugleich weiß ich jedoch, dass es erstrebenswert ist, alles daran zu setzen, sie dennoch zu vermeiden. Ich halte diesen Widerspruch in der täglichen Arbeit aus.
• Ich werde nicht schweigen, wenn ich den Eindruck gewinne, einem Kind in der Schule erfahre ein Unrecht.
• Ich bin bereit, den Kindern eine gute Fehlerkultur vorzuleben und bin auch bereit, mich von gutem Verhalten der Kinder im Falle von Fehlern inspirieren zu lassen.
Nähe und Distanz:
• Körperkontakt und körperliche Berührungen können Bestandteil der pädagogischen Arbeit zwischen den Kindern und mir als pädagogische Bezugsperson sein. Dabei wahre ich von Anfang an die individuelle Grenze und persönliche Intimsphäre der Kinder.
• Wenn Kinder von sich aus körperlichen Kontakt wünschen, entscheide ich, ob ich dies angemessen finde. Falls ich dies nicht möchte, erkläre ich dem Kind meine Gründe.
• Ich bin mir bewusst, das ein distanzloses Verhalten bezüglich körperlicher Nähe ein Hinweis darauf sein kann, dass ein Kind sexualisierte Gewalt erlebt hat oder noch erlebt.
• Falls ich in einer besonderen Situationen (z. B. bei einem Kind, das auf einer Klassenfahrt unter Heimweh leidet) mehr Nähe herstelle als vereinbart, gehe ich dazu in den Austausch, sobald ich die Möglichkeit dazu habe. Ich halte mich an das Vier-Augen-Prinzip und bin mit allen Beteiligten (Kind, Eltern, Pädagog*innen) im Austausch und protokolliere das Vorgehen wenn nötig.
Konkret bedeutet das für mich in folgenden Situationen:
Klassenfahrten und Ausflügen
• Bei Übernachtungen im Rahmen von Ausflügen, Klassenfahrten oder anderen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen übernachten Kinder und Begleitpersonen grundsätzlich in getrennten Räumen oder Zelten. Sollte es besondere Situationen oder Bedürfnisse geben (z. B. Heimweh, Streit o. Ä.), halte ich mich an das Vier-Augen-Prinzip und bin im Austausch mit allen Beteiligten.
• Vor dem Betreten von Schlafzimmern und Sanitärräumen klopfe ich, um die Privatsphäre der Schüler*innen zu schützen.
• Besonders bei jüngeren Schüler*innen werden Heimwehsituationen im Vorfeld thematisiert. Vor, nach und neben der Schule
• An unserer Schule spielen der persönliche Kontakt und die Beziehung eine große Rolle. Umso mehr handeln wir verantwortungsbewusst.
• Schule und Privatleben sind voneinander zu trennen. Wenn private Freundschaften zu Elternhäusern bestehen oder sich entwickeln, bedarf es einer besonderen Reflexion der Rollen und der Beziehung. Transparenz schafft meine Offenlegung dieser Verbindung gegenüber der Schulleitung und der Klassenleitung.
• Ich baue keine neuen privaten Freundschaften zu betreuten Kindern auf. Die professionelle Beziehung zwischen den Schüler*innen und Pädagog*innen wird im privaten Rahmen nicht fortgesetzt. (z. B. private Treffen, Schülertransport, soziale Netzwerke, Messengerdienste, Telefon…)
• Geschenke und Wertschätzungen sind ein sensibler Bereich. Ich weiß darum. Auf gar keinen Fall darf dies ausgenutzt werden.
• Telefonate finden immer nur mit den Familien, bzw. nach Absprache mit den Eltern auch mit dem einzelnen Kind statt.